Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sichert gegen finanzielle Risiken ab, die durch einen Rechtsstreit entstehen können. Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind im Voraus schlecht abschätzbar, da neben den Gerichtskosten und den Kosten für den eigenen Anwalt sehr schnell weitere Kosten entstehen können, wie beispielsweise Honorare für Gutachter. Des Weiteren sind im Falle einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite zu tragen. Und zu allem Überfluss weiß man zu beginn eines Verfahrens nie, über wie viele Instanzen es sich erstrecken wird.

Alle diese Kosten sind durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Angeboten werden Policen für nahezu alle Rechtsgebiete, die von privaten Versicherungsnehmern am häufigsten abgeschlossenen Policen beziehen sich auf die Gebiete Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Dabei sollte ein unnötiger Doppelschutz vermieden und deshalb geprüft werden, ob für einzelne Rechtsgebiete bereits ein Rechtsschutz durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einem Mieterverein oder einem Automobilclub besteht.

Rechtsschutzversicherungen dürfen aber nicht missverstanden werden als ein Freibrief, nach Belieben Rechtsstreitigkeiten vom Zaun zu brechen. Bagatellfälle sind in den Verträgen regelmäßig ausgeschlossen. Keine Rechtsschutzversicherung wird eine Klage gegen ein Bußgeld von wenigen Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit finanzieren. Außerdem werden vor Erteilung einer Deckungszusage die Erfolgsaussichten des angestrebten Verfahrens überprüft. Aussichtslose Klagen werden ebenfalls abgelehnt werden. Schließlich scheidet eine Kostenübernahme auch in Fällen aus, in denen der Versicherungsnehmer wegen eines vorsätzlichen rechtswidrigen Verhaltens verurteilt wird.

In Rechtsgebieten, in denen schnell die eigene finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen kann, sollte in jedem Fall ein Rechtsschutz bestehen. Für Arbeitnehmer gilt dies sicherlich für das Arbeitsrecht. Die Stiftung Warentest hat Rechtsschutzversicherungen in einem aktuellen Test verglichen und die Ergebnisse im Internet veröffentlicht: http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Rechtsschutzversicherung/1791092/1791092/1792395/ .

Anzumerken ist noch, dass der verschiedentlich erteilte Ratschlag, Rechtsschutzversicherungen seien entbehrlich, weil jeder Betroffene im Ernstfall Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe, einfach falsch ist! Zum einen muss die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden (sofern ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist), zum anderen werden die im Falle einer Niederlage zu erstattenden Kosten der Gegenpartei nicht durch die Prozesskostenhilfe übernommen. Beides kann schnell zu hohen, langjährigen Zahlungsverpflichtungen führen.