Die private Krankenversicherung
Wer kann sich privat krankenversichern?
Grundsätzlich steht die private Krankenversicherung nur Personen offen, die von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind. Dies sind gut verdienende Angestellte, Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Künstler. Arbeitnehmer können in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährlicher Bruttoarbeitsverdienst das dritte Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze von 48.600 € überschritten hat. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 4.050 €. Bei diesem Personenkreis beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Selbstständige, Freiberufler und Künstler können sich grundsätzlich immer privat versichern. Die Höhe des Einkommens spielt hier keine Rolle.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung ist meist deutlich umfangreicher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte müssen beim Arztbesuch keine Praxisgebühr zahlen und werden oft bevorzugt behandelt. Neben der Erstattung allen Kosten für ambulante und zahnärztliche Behandlungen werden in vielen Fällen auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen oder alternative Heilmethoden übernommen. Wird Zahnersatz oder eine Sehhilfe benötigt, dann fällt die Zuzahlung in den meisten Fällen deutlich höher aus als bei gesetzlich Krankenversicherten.
Wird eine stationäre Behandlung nötig, dann kann der privat Krankenversicherte nicht nur das Krankenhaus frei wählen, sondern hat auch Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt.
Welche Leistungen letzten Endes gewährt werden, hängt vor allem vom gewählten Tarif ab. Für Einsteiger in eine private Krankenversicherung, zum Beispiel Jungunternehmer oder Existenzgründer, werden oft so genannte Elementar- oder Einsteigertarife angeboten. Diese bieten eine Grundabsicherung und sind besonders preiswert. Zu einem späteren Zeitpunkt besteht dann die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Seit dem 1.1.2009 sind alle privaten Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Die Leistungen sind hier in etwa vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Aufnahme in den Basistarif erfolgt grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung. Aus diesem Grunde steht er auch Personen offen, die ansonsten aufgrund schwerer Vorerkrankungen bzw. chronischer Erkrankungen keine Aufnahme in eine private Krankenversicherung finden würden.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Grundsätzlich ist eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur dann möglich, wenn sich der betreffende Versicherte entweder arbeitslos meldet oder eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt, bei der der erzielte Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

