Kapitallebensversicherung
Mit einer Kapitallebensversicherung versichert sich der Versicherungsnehmer für den Todesfall mit einer bestimmten Summe. Gleichzeitig wird damit Geld angespart. Im Todesfall während der Vertragslaufzeit erhalten der, oder die begünstigten Personen die Todesfallsumme und eine Überschussbeteiligung ausgezahlt. Im Erlebensfall bekommt der Versicherungsnehmer das eingezahlte Geld mit den Angersparten Zinsen. Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von etwa 30 Jahren haben eine Verzinsung von 4 - 6 %.
Sehr beliebt sind die Kapitallebensversicherungen als zusätzliche Möglichkeit zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Über zertifizierten Riester Verträge werden sie auch staatlich gefördert. In Deutschland gibt es etwa 90 Millionen Lebensversicherungsverträge, Tendenz steigend.
Wenn die Lebensversicherung vor dem 01.01.2005 mit einer Laufzeit über 12 Jahre abgeschlossen wurde, ist sie bei der Auszahlung steuerfrei. Später abgeschlossene Kapitallebensversicherungen mit Laufzeiten über 12 Jahre sind noch steuerbegünstigt. Wenn die Laufzeit unter 12 Jahre ist, ist sie voll steuerpflichtig.
Der zu zahlende Beitrag richtet sich immer nach der abgeschlossenen Summe, dem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand (ein Gesundheitsbogen wird gefordert) der versicherten Person, sowie den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.
Bei gleichen Vorraussetzungen und Absicherungen kann es zwischen den einzelnen Versicherern zu erheblichen Unterschieden kommen, so dass vorher ein genauer Vergleich sehr viel Geld sparen kann.
In der Vertragslaufzeit sind die zu zahlenden Beiträge konstant. Nur wenn Dynamik vereinbart wurde, verändern sie sich um die jeweilige Inflationsrate. Bei finanziellen Problemen ist es sinnvoller, die Kapitallebensversicherung beitragsfrei zu stellen, als sie zu kündigen. Auch ein verkauf der Lebensversicherung ist möglich und oft günstiger, als die Kündigung. In der Regel bleibt beim Verkauf das Todesfallrisiko für den Versicherungsnehmer erhalten.

