Private Haftpflichtversicherung

Schäden gegenüber Anderen perfekt begleichen

Eine Private Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen des täglichen Lebens überhaupt. Sie sichert gegen alle Risiken und Schäden ab, die unbeabsichtigt einer anderen Person zugefügt werden. Unterschieden wird in Versicherungspolicen zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Ein klassischer, aber tückischer Personenschaden ist, wenn durch unachtsames Verhalten ein anderer Mensch so in seiner Gesundheit geschädigt wird, dass dieser vorübergehende oder gar dauerhafte Folgen davon trägt.

Ein klassisches Beispiel ist das ungewollte Verletzen einer anderen Person, die dadurch Anspruch auf Schadensersatz hat. Je nachdem, wie schlimm die Verletzung ist, kann dies für den, der den Schaden angerichtet hat, böse ausgehen. Schadensersatz für dauerhafte gesundheitliche Schäden sind keine Seltenheit und fordern eine oft langfristige Zahlung an den Geschädigten. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, müsste dies aus eigener Tasche finanzieren.

Sachschäden sind alle die Fälle, in denen Besitzgegenstände eines Anderen beschädigt oder gar zertsört werden. Natürlich gilt auch hier die Voraussetzung, dass dies aus Versehen geschehen ist. Dazu gehören die teure Blumenvase, die beim Besuch eines Freundes unbeabsichtigt vom Regal gestoßen wird, wie das Auto, das beim Verabschieden versehentlich gestreift und zerkratzt wird.

Menschen, die in häuslicher Wohngemeinschaft leben, sind allerdings gegenseitig nicht versichert. Das bedeutet, dass nur gegenüber Personen in anderen Meldeadressen Schadensersatz seitens der Haftpflichtversicherung besteht.

Vermögensschäden sind alle die Schäden, die verursacht werden, wenn ein anderer Mensch in Ausübung seines Geldverdienens nachhaltig oder vorübergehend gestört wird. Zum Beispiel das Zuparken der Einfahrt eines Anderen, der dadurch einen wichtigen Geschäftstermin nachweislich nicht wahrnehmen kann und deshalb ein essentielles Einkommen verpasst.

Einige Versicherer bieten in ihren Policen auch sogenannte Gefälligkeitsschäden als integrierten Versicherungsbestandteil an. Wer also einem Freund beim Umzug hilft und dabei dessen Einrichtung zu Schaden bringt, ist ebenfalls abgesichert.

Weitere Extras im Versicherungsvertrag sind Mietsachschäden. Dies ist für Mieter interessant, die Eigentum des Vermieters in der Wohnung bei Benutzung versehentlich schädigen.