KFZ-Versicherung
Die Kfz-Versicherung gliedert sich in mehrere Bausteine. Dazu gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Insassenversicherung. Zusätzlich bieten die Versicherer für Fahrzeuge die Reisegepäckversicherung und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung an.
In Deutschland ist der Abschluss einer Fahrzeughaftpflichtversicherung Pflicht. Erst bei Nachweis dieser Versicherung kann der Fahrzeugbesitzer das Fahrzeug zulassen. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden an anderen Fahrzeugen auf, die vom versicherten Fahrzeug verursacht werden. Die Beitragsgestaltung ist bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der national ermittelten Schadenshäufigkeit des Fahrzeuges, sowie vom Zulassungsort.
Weiterhin spielt die Schadensfreiheitsklasse bei der Beitragshöhe eine erhebliche Rolle. Je länger der Fahrzeugbesitzer unfallfrei gefahren ist, umso niedriger sind die Beiträge. Werden die Fahrzeuge von jungen Fahranfängern gefahren, so sind hier erheblich höhere Beiträge zu erwarten. Fahrzeuge, die in Garagen untergebracht sind, oder über Wegfahrsperren verfügen, werden ebenfalls niedriger eingestuft.
Die Teilkaskoversicherung tritt für Schäden durch Wildunfälle, Unwetter, wie Hagel, Glas- und Feuerschäden ein. Der Versicherungsnehmer kann hier wählen zwischen Verträgen mit oder ohne Selbstbeteiligung, und hat damit Einfluss auf die Beitragsgestaltung.
Besonders bei Neuwagen oder finanzierten Fahrzeugen ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zu empfehlen. Sie tritt für vom Fahrzeugführer verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Auch hier ist die Beitragsgestaltung gestaffelt nach der Schadensfreiheitsklasse, dem Fahrzeug und dem Zulassungsort. Diese Fahrzeugvollversicherung tritt nicht für Schäden ein, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursacht wurden. Durch die PKW-Insassenversicherung sind auch Personen im Fahrzeug versichert.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vertritt den Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Sie stellt dem Versicherungsnehmer einen erfahrenen Anwalt zur Verfügung, der den Versicherungsnehmer bei der Wahrung seiner Rechte vertritt. Auch bei Gerichtsverhandlungen vertritt dieser Anwalt den Versicherungsnehmer.
Unterschiedliche Versicherungsgesellschaften bieten Kfz-Versicherungen an. Vor Abschluss einer Versicherung sollte sich der Kunde umfassend über den Service, die Versicherungsbedingungen sowie über die Prämiengestaltung informieren, und ausführlich beraten lassen.

